Entscheidend bei einer Videoanlage ist nicht was gefilmt, sondern wie mit den erhaltenen Daten umgegangen wird. Neue KI-Anwendungen und Deep Learning Funktionen in den Kamerasystemen können Verhaltensmuster analysieren und Besonderheiten auswerten. Metadaten, wie auch Gesichter können erfasst und erkannt werden.
Typische Verhaltensmuster und Szenerien werden erlernt und können somit in die Bewertung einer Situation einbezogen werden. Zudem sind die Videoüberwachungssysteme befähigt, virtuelle Stolperdrähte zu errichten. Das Durchbrechen dieser Linien kann als Verstoß gegen das Sicherheitskonzept gewertet werden und führt zu einer entsprechenden Benachrichtigung des Betreibers. Gekoppelt mit einem Smart Home System, dem Fernzugriff über Desktop PC`s oder einer App auf dem Smartphone sind Sie immer bestens informiert.
Die Nutzung von App`s eröffnet Ihnen die Freiheit jederzeit auf die Aufnahmen der Videokameras zuzugreifen. Die montierten Systeme können automatisiert eine Beleuchtung hinzuschalten, wenn sich unbekannte Personen auf dem Gelände bewegen. Zusätzlich können Außensignale der Alarmanlage und das Herunterfahren von Rollladen als Funktionsabläufe implementiert werden.
Wie Sie sehen sind dies alles deutlich weitergehende Funktionen als das reine Überwachen durch die Aufnahme von Videos. Die von uns eingesetzte Technologie erreicht bereits jetzt eine äußerst geringe Fehlerquote von ca. 2%. Sie sind vor häufigen und somit nervenden Benachrichtigungen geschützt und können sich voll und ganz auf die Videoüberwachung verlassen.
Unsere Leistungen umfassen die Planung, das Verziehen der Leitungen mit dem Anschließen der Geräte und der Anschließenden Programmierung der verbauten Systeme. Je nach Kundenwunsch ist es möglich ein hausinternes Netzwerk samt Serverschank und allen zugehörigen Netzwerkkomponenten einer umfassenden Sicherheits- und Videoüberwachungsanlage zu installieren.
Datenschutz bei der Videoüberwachung
Besonders in der heutigen Zeit, des Datenreichtums ist der Schutz der einzelnen Person und deren Privatsphäre ein sehr wichtiges Thema.
Selbstverständlich dürfen Personen nicht ohne deren Einwilligung gefilmt werden. Die 2019 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reguliert die Datenverarbeitung und schützt Persönlichkeitsrechte.
Um der Gesetzgebung und den Persönlichkeitsrechten aller betroffenen Personen gerecht zu werden, muss die Videoüberwachungsanlage zunächst richtig Beschildert werden. Dank der fortschrittlichen Technologie der künstlichen Intelligenz werden nicht zum Filmen freigegebene Bereiche ausgegraut. Einer unbeabsichtigten Videoaufnahme von unbeteiligten Dritten wird vorgebeugt.
Mit diesem komplexen Thema lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein. Neben der Konzeption Ihrer Videoüberwachung beraten wir Sie umfassend zu allen wichtigen Themen der DSGVO und wie Sie diese einhalten können.
Deshalb sind wir Ihr Ansprechpartner für Videoüberwachung:
Wir sind ein junges und aufstrebendes Meistergeführtes Unternehmen voller Tatendrang und gesammeltem Know-How. Tief verwurzelt im Handwerk ist es unsere Vision Ihnen echte Sicherheit zu bieten, welche Ihnen selbst im Urlaub ein ruhiges Gewissen schenkt. Regelmäßige Weiterbildungen in allen relevanten Bereichen der Sicherheitstechnik machen uns zu einem harten Gegner der Kriminalität. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren noch heute einen Beratungstermin!